09.03.2009 | Praxisfall
Die korrekte und vollständige Abrechnung einer Implantation - am Beispiel Zahn 26
Viele Praxen haben mittlerweile ihr Behandlungsspektrum erweitert, vor allem im Bereich der Implantologie. Auf Grund zahlreicher Leseranfragen zu diesem Bereich befasst sich unser aktuelles Fallbeispiel mit den Abrechnungsmöglichkeiten bei einer Implantatinseration, wie sie in der Praxis häufig durchgeführt wird. In unserem Fall wünscht ein Patient eine Versorgung der Einzelzahnlücke 26 mit einem Implantat.
Datum | Behandlung | GOZ/GOÄ |
19.08. | Vollständige Untersuchung, alles o.B, der Patient hat eine sehr gute Mundhygiene | Ä6 |
| Beratung über die Möglichkeit einer Implantatversorgung der Einzelzahnlücke 26 (Dauer circa 18 Minuten) | Ä3 |
| Panoramaschichtaufnahme der Kiefer (das Knochenangebot ist nicht explizit zu erkennen, daher ist eine computergestützte Tomographie - CT - mit Schablone erforderlich) | Ä5004 |
| OK Abdrucknahme zur Herstellung einer Bohr- und einer CT-Schablone | 005 |
30.08. | CT im Kopfbereich | Ä5370 |
| Zuschlag für computergesteuerte Analyse - einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion | Ä5377 |
05.09. | OK Implantatbezogene Analyse | 900 |
| Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf Anforderung | 002 |
20.09. | Symptombezogene Untersuchung | Ä5 |
| Beratung (Dauer circa 5 Minuten) | Ä1 |
| 26 Intraorale Oberflächenanästhesie | 008 |
| 26 Intraorale Infiltrationsanästhesie, palatinal und bukkal | 2 x 009 |
| 26 Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes | Ä2730 |
| 26 Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung | Ä2442 |
| Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen | Ä444 |
| OK Anlegen einer Bohrschablone, gemäß §6 Abs. 2 GOZ; Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche | 700 |
| Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat | 901 |
| Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität | 2 x 902 |
| Einbringen eines enossalen Implantats | 903 |
| Einfache Hautlappenplastik | Ä2381 |
21.09. | 26 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff | 329 |
30.09. | 26 Nähte entfernt und desinfizierende Lösung aufgebracht | 330 |
Erste Sitzung (19. August)
Für eine vollständige Untersuchung wird je Untersuchung die GOÄ-Nr. 6 berechnet, wenn die Untersuchung dem geforderten Leistungsinhalt der Gebührennummer entspricht. Das heißt im zahnärztlichen Bereich für das stomatognathe System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie Erhebung des vollständigen Zahnstatus.
Neben der GOÄ-Nr. 6 kann die Beratungsgebühr nach GOÄ-Nr. 3 berechnet werden, wenn die Beratung mindestens 10 Minuten dauert. Die Abrechnung der GOÄ-Nr. 3 ist einmal je Behandlungsfall neben Sonderleistungen möglich. Als alleinige Leistung kann die GOÄ-Nr. 3 unter Beachtung der Zeitvorgabe immer berechnet werden. Bei mehrmaliger Berechnung am selben Tag muss die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung angegeben werden. Zudem ist eine mehrmalige Berechnung der GOÄ-Nr. 6 am selben Tag auf Verlangen zu begründen. Eine wiederholte Erbringung der GOÄ-Nr. 3 am selben Tag ist generell zu begründen.
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