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  • · Fachbeitrag · Praxishygiene

    Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt: Überprüfung der Infrastruktur

    von Monika Pohlkamp, MFA und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst

    | Meldet sich das Gesundheitsamt zur Praxisbegehung an, werden viele Praxisinhaber erst einmal sehr nervös: Haben wir alles im Griff? Halten wir alle Vorgaben und Gesetze ein? Wer sich diese Fragen erst stellt, wenn das Gesundheitsamt schon an der Praxistür klingelt, handelt zu spät. Vor allem deswegen, weil bei der Begehung zunächst überprüft wird, inwieweit die Infrastruktur der Praxis geeignet ist, die gesetzlichen Hygienestandards zu erfüllen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Praxis auf eine Hygienebegehung professionell vorbereiten. |

    Ziel und Inhalt der Hygienebegehung

    Im Gegensatz zur Begehung der Bezirksregierung, die vor allem die Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung überprüft (siehe PPA 11/2013, Seite 11), ist das Ziel der Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt die Verhütung von Infektionen, die durch die Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten und dem medizinischen Personal entstehen können.

     

    • Maßgebliche Gesetze und Vorschriften
    Gesetze
    Verordnungen und Vorschriften
    • Infektionsschutzgesetz (IFSG)
    • Arzneimittelgesetz
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitssicherungsgesetz
    • Trinkwasserverordnung
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Biostoffverordnung (TRBA 250)
    • Gefahrstoffverordnung (RGS)
    • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
    • RKI-Richtlinien