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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Das Einbeziehen von Kleinkindern in den Prophylaxebereich

    | Seit Einführung der Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung wird der zahnärztlichen Prophylaxe der Kleinkinder vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr mehr Bedeutung eingeräumt. Mit diesen Früherkennungsuntersuchungen wird der Grundstock zum angstfreien Zahnarztbesuch in der psychologisch wichtigen Phase zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr des Kindes gelegt und so früh wie möglich der „Karies keine Chance“ gelassen. Im folgenden Beitrag zeigen wir auf, wie Sie die Kleinkinder in den Prophylaxebereich einbeziehen können. |