01.09.2006 | Privatliquidation
Begründungen zur Faktorsteigerung – Teil 7: Leistungen aus den Teilen H und E der GOZ
Im siebten Teil unserer Beitragsserie zu spezifischen Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor befassen wir uns mit Leistungen der Teile H (Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen) und E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) der GOZ.
Auch bei den nachfolgend aufgeführten Gebührenpositionen liegt das „GOZ-Honorar“ wieder unter dem des Bema, wenn die Leistungen im GOZ-Bereich mit dem Faktor 2,3 (West) berechnet werden und den Bema-Leistungen ein Durchschnittspunktwert von 0,86 Euro zu Grunde gelegt wird.
Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt
GOZ-Nr. 400 | Bema-Position 4 (39 Punkte) |
20,70 Euro | 33,54 Euro |
Hinweis: Das in der Leistungsbeschreibung verlangte vorgeschriebene Formblatt existiert nicht. Es ist daher vom Behandler selbst zu bestimmen, in welchem Umfang die diagnostischen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und erbracht werden müssen.
Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig