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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Der Teufel steckt im Detail: Praktisches Wissen zum Paragrafenteil der GOÄ (Teil 2)

    | Mit diesem Beitrag setzen wir unsere Hinweise zu den Details und Tücken im Paragrafenteil der GOÄ fort. Den ersten Teil finden Sie in PA Nr. 7/2011, Seiten 11 ff. |

    § 8 - Wegegeld

    Bei der Berechnung von Wegegeld im Rahmen privatzahnärztlicher Leistungen wird oft der Fehler gemacht, dass hierfür § 8 GOÄ zugrundegelegt wird, obwohl § 8 GOZ heranzuziehen ist, der andere Beträge enthält als § 8 GOÄ.

    § 10 - Ersatz von Auslagen

    Eine zentrale Vorschrift auch für den Zahnarzt ist § 10 GOÄ, der sich in drei Absätze untergliedert.