· Fachbeitrag · Privatliquidation
Der Teufel steckt im Detail: Praktisches Wissen zum Paragrafenteil der GOÄ (Teil 2)
| Mit diesem Beitrag setzen wir unsere Hinweise zu den Details und Tücken im Paragrafenteil der GOÄ fort. Den ersten Teil finden Sie in PA Nr. 7/2011, Seiten 11 ff. |
§ 8 - Wegegeld
Bei der Berechnung von Wegegeld im Rahmen privatzahnärztlicher Leistungen wird oft der Fehler gemacht, dass hierfür § 8 GOÄ zugrundegelegt wird, obwohl § 8 GOZ heranzuziehen ist, der andere Beträge enthält als § 8 GOÄ.
§ 10 - Ersatz von Auslagen
Eine zentrale Vorschrift auch für den Zahnarzt ist § 10 GOÄ, der sich in drei Absätze untergliedert.
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