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  • 01.09.2005 | Privatliquidation

    Musterschreiben: Patienteninformation zu dentinadhäsiven Rekonstruktionen

    Obwohl die Rechtmäßigkeit der Analogberechnung dentinadhäsiver Seitenzahnrekonstruktionen mittlerweile von zahlreichen Gerichten bestätigt worden ist, gibt es von Seiten einiger Kostenerstatter noch immer erhebliche Einwände. Dadurch werden die Patienten, an die sich die Schreiben der privaten Krankenversicherungen richten, massiv verunsichert und das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient wird unnötig belastet.  

     

    Es hat sich daher als sinnvoll erwiesen, derartigen Auseinandersetzungen von vornherein die Spitze zu nehmen, indem man dem Patienten noch vor Rechnungsstellung – ja besser noch vor Erbringung der entsprechenden Leistungen – ein Informationsblatt aushändigt. Damit wird der Patient über die Art der Berechnung informiert und auf möglicherweise zu erwartende Probleme bei der Erstattung hingewiesen.  

     

    Dies sollte allerdings nicht wortlos, sondern mit entsprechendem Kommentar erfolgen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, der Zahnarzt habe ein „schlechtes Gewissen“ und traue sich nicht, mit dem Patienten über die Thematik zu sprechen.  

    Musterschreiben kann in der Praxis verwendet werden

    Das folgende Musterschreiben können Sie – gegebenenfalls den Besonderheiten Ihrer Behandlungsweise, Ihrer Praxis oder Ihrer Liquidationserstellung entsprechend abgewandelt – für diesen Zweck verwenden. Falls Sie eine Aushändigung an Ihren Patienten bereits vor Behandlungsbeginn bevorzugen, sollten Sie das Schreiben um einen Satz mit der Empfehlung erweitern, die Kostensituation aufgrund eines vorläufigen Heil- und Kostenplanes im Vorfeld abzuklären. Erfahrungsgemäß ist dies der beste Weg, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.