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  • 08.04.2010 | Privatliquidation

    Musterschreiben zur Berechnung der GOZ-Nr. 400 oder eines PSI-Code neben der GOZ-Nr. 001

    Fast regelmäßig gibt es Erstattungsschwierigkeiten, wenn die GOZ-Nrn. 001 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes) und 400 (Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt) nebeneinander in gleicher Sitzung abgerechnet werden. Dabei haben beide Gebührenpositionen völlig unterschiedliche Leistungsinhalte.  

     

    Das folgende Musterschreiben soll Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber Patienten und Kostenerstattern behilflich sein, wenn neben der eingehenden Untersuchung nach GOZ-Nr. 001 ein Parodontalstatus nach GOZ-Nr. 400 oder auch die Erhebung eines PSI-Code als Analogleistung zusätzlich abgerechnet werden.  

     

    Hinweis: Das Schreiben dient in dieser Ausführlichkeit dazu, sich auf möglichst viele verschiedene Argumente stützen bzw. verschiedene Einwände entkräften zu können. Es kann für den jeweiligen Einzelfall abgewandelt, individualisiert oder auch gekürzt werden. Sie finden das Schreiben wie üblich auch im Online-Service von „Privatliquidation aktuell“ in der Rubrik „Musterschreiben“.  

     

    Musterschreiben