05.12.2008 | Privatliquidation
Sichern Sie Honorarforderungen vor Verjährung!
Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verjähren Honorarforderungen aus zahnärztlicher Behandlung, die im Jahr 2005 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob derartige Forderungen noch offen sind und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich anerkannt wurden. Die Verjährung können Sie wie folgt verhindern:
- Sie beantragen noch vor Ablauf des 31. Dezember 2008 bei dem zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Wichtig: Der Antrag muss vollständig und ordnungsgemäß eingereicht werden, ansonsten wird die Verjährung nicht unterbrochen.
- Sie reichen vor Ablauf des 31. Dezember – am besten mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts – Klage gegen den Schuldner ein.
Achtung: Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft! Beauftragen Sie im Zweifel einen rechtskundigen Berater mit der „Rettung“ der Forderung.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 123296