01.05.2006 | Privatliquidation
Spezifische Begründungen zur Faktorsteigerung, Teil 3: Prophylaxe
Im dritten Teil unserer Serie liefern wir Ihnen spezifische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bei prophylaktischen Leistungen. Der wie üblich vorangestellten Gegenüberstellung von GOZ und Bema liegt ein Durchschnittspunktwert bei prophylaktischen Leistungen von 0,9 Euro einerseits sowie ein GOZ-Steigerungsfaktor von 2,3 (West) andererseits zugrunde.
Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen (mindestens 15 Minuten)
GOZ-Nr. 101 | Bema-Position IP2 (17 Punkte) |
12,92 Euro | 15,30 Euro |
Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung
- Besonders erhöhter Zeitaufwand entstand bei Patient XY durch die Erhebung von mehreren Mundhygiene-Indizes (zum Beispiel API/SBI/OHI) und deren Erläuterungen, zuzüglich der intensiven Erörterung eines individuellen Prophylaxeprogramms.
- Außergewöhnlich hoher Zeitaufwand auf Grund zusätzlicher Einbeziehung und dem Vergleich von Vorergebnissen des Patienten XY in der Statuserhebung sowie Bestimmung des individuellen Kariesrisikos.
- Erheblicher Zeitaufwand bei Patient XY entstand durch die intensive Einübung verschiedener Pflegetechniken, die wegen unterschiedlichster Prädilektionsstellungen zwingend erforderlich waren.
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