08.04.2010 | Privatliquidation
Wie können wir das Abstrahlen vor dem Legen einer Füllung abrechnen?
Frage: „Vor dem Legen einer Füllung verwenden wir ,Dento-Prep´ nebst Aluminiumoxid-Pulver, wobei sowohl eine extra- als auch eine intraorale Anwendung möglich ist. Wir wählen dieses Vorgehen, um mittels Abstrahlen die Oberflächenspannung zu verbessern und den Haftverbund zu erhöhen. Laut der Gebrauchsanweisung sind die Anwendungsbereiche: mikrofeines Abstrahlen, Reinigung, Oberflächen-Aktivierung, substanzschonende Mikropräparation. Ist dieses Verfahren Leistungsinhalt einer bMF?“
Antwort: Eine bMF (besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen) beinhaltet im vertragszahnärztlichen Bereich bei konservierenden Leistungen folgende Leistungen:
- Separieren von Zähnen
- Beseitigen störenden Zahnfleisches durch Hilfsmittel
- Anlegen von Spanngummi
- Stillung einer übermäßigen Papillenblutung
Eine bMF nach der GOZ-Nr. 203 beinhaltet zum Beispiel im privatzahnärztlichen Bereich folgende Leistungen:
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