Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2005 | Professionelle Zahnreinigung

    Darf bei der PZR eine Beratung durch die ZMF nach der GOÄ-Nr. 1 abgerechnet werden?

    Frage: „Wir haben bei einer Privatpatientin eine Beratung (Ä1) in Zusammenhang mit der professionellen Zahnreinigung abgerechnet. Die Patientin wurde durch unsere ZMF über Mundhygiene und den Gebrauch einer elektrischen Zahnbürste aufgeklärt. In keinem GOZ-Kommentar haben wir lesen können, dass diese Leistung nicht durch die Helferin durchgeführt werden kann. Nun will die Patientin die Ä1 nicht zahlen – mit der Begründung, die Ä1 dürfe nur abgerechnet werden, wenn die Leistung durch den Behandler selbst erbracht wurde. Was sagen Sie dazu?“  

     

    Antwort: In der Tat darf durch die Helferin eine Beratung nach der Ä 1 weder erbracht noch abgerechnet werden, dies ist allein dem Behandler vorbehalten. Lediglich die Ä 2, die so genannte „Helferinnengebühr“, darf für die Entgegennahme von Rezeptwünschen, Befundmitteilungen an Patienten etc. durch Helferinnen abgerechnet werden.  

     

    Zur Delegierbarkeit zahnärztlicher Leistungen geben weder der Bema noch die GOZ konkrete Hinweise. Nähere Informationen zu dieser Frage sind allerdings dem „Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde“ (ZHG) zu entnehmen – und zwar im § 1, Absätze 5 und 6:  

     

    „5. Approbierte Zahnärzte können insbesondere folgende Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin delegieren: Herstellung von Röntgenaufnahmen, Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen, Füllungspolituren, Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse, Herstellung provisorischer Kronen und Brücken, Herstellung von Situationsabdrücken, Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut, Erklärung der Ursache von Karies und Parodontopathien, Hinweise zu zahngesunder Ernährung, Hinweise zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen, Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene, Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene, Remotivation, Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes, Erstellung von Blutungs-Indizes, Kariesrisikobestimmung, lokale Fluoridierung zum Beispiel mit Lack oder Gel, Versiegelung von kariesfreien Fissuren.