01.07.2001 · Fachbeitrag · Recht
AG Hamburg: Zahnarzt muss der Verrechnungsstelle Steigerungssätze und Begründungen mitteilen
| Das Amtsgericht Hamburg fällte am 23. Februar 2000 (Az: 6 C 501/99) ein interessantes Urteil zur Rechtmäßigkeit einer GOZ-Rechnung nach § 10 in Verbindung mit der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens nach § 5 Abs. 2. Der folgende Sachverhalt lag dieser Entscheidung zu Grunde: |
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