01.06.2003 · Fachbeitrag · Recht
BGH: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision des Urteils des OLG Düsseldorf zurückgewiesen!
| Am 13. Mai 2002 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage eines Patienten gegen einen Privatzahnarzt zurückgewiesen (siehe „Privatliquidation aktuell“ Nr. 3/2003, S. 4 f.). Unter anderem ging es in diesem Verfahren um die Frage, ob die mit dem Patienten abgeschlossene Honorarvereinbarung trotz Verwendung eines Vertragsvordrucks gültig war. Die Düsseldorfer Richter entschieden dies ebenso im Sinne des betroffenen Zahnarztes wie andere Streitfragen, wie zum Beispiel die Angemessenheit der Laborleistungen und die Berechtigung zur Abrechnung bestimmter GOZ-Ziffern. Das Urteil kann unter www.iww.de durch Eingabe der Abruf-Nr. 030009 eingesehen werden. |
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