01.05.2001 · Fachbeitrag · Recht
Gegensätzliche Rechtsprechung der Amtsgerichte: Lohnt ein Rechtsstreit?
| In der Regel bleiben die Streitwerte bei Auseinandersetzungen um die Berechenbarkeit von Materialkosten oder einzelner Gebührenpositionen der GOÄ bzw. GOZ hinter der Berufungssumme von 1.500 DM zurück - mit der Folge, dass die Richtigkeit amtsgerichtlicher Urteile nicht mit der Berufung vor dem Landgericht überprüft werden kann. Der Instanzenweg ist mit dem amtsgerichtlichen Urteil in diesem Falle erschöpft bzw. beendet. |
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