01.11.2002 · Fachbeitrag · Recht
LG Frankfurt: PVK ist für die Behauptung, Laborpreise seien überhöht, darlegungs- und beweispflichtig!
| Gibt der Zahnarzt beim zahntechnischen Labor für einen Privatpatienten eine Arbeit in Auftrag, so hat er gemäß § 9 GOZ gegenüber dem Patienten Anspruch auf Ersatz der ihm tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten. Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die „Angemessenheit“ von Laborkosten für den Einzelfall zu ermitteln ist, das heißt: Es ist die Art, die Ausführung und der Zeitaufwand der konkreten zahntechnischen Leistung zu berücksichtigen (siehe dazu auch „Privatliquidation aktuell“ Nr. 5/2002, Seiten 1 bis 3). |
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