01.05.2000 · Fachbeitrag · Recht
OLG München: Die „Verwandtenklausel“ ist rechtens
| In vielen privaten Krankenversicherungsverträgen ist die Leistungspflicht für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder ausgeschlossen. Diese sogenannte „Verwandtenklausel“ verstößt laut Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. November 1999 (Az: 29 U 4750/99) nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Urteil wird dies damit begründet, dass die Klausel nur in beschränktem Umfang in die Rechte derjenigen Versicherungsnehmer eingreift, die ärztliche Leistungen von einer nahe verwandten Person in Anspruch nehmen können. |
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