01.06.2003 · Fachbeitrag · Steuern
Umsatzsteuerpflicht für Ästhetikleistungen seit dem 1. Januar 2003?
| Leistungen, die der Arzt oder Zahnarzt zur Ausübung der Heilkunde erbringt, sind von der Umsatzsteuer befreit. Was aber gilt, wenn die Leistung gar nicht in erster Linie diagnostischen oder therapeutischen Zwecken dient, sondern allein aus ästhetischen oder kosmetischen Gründen erbracht und dem gemäß auch vom Patienten gewünscht wird: Ist diese Leistung dann auch noch von der Umsatzsteuer befreit? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig