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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Steuern

    Umsatzsteuerpflicht für Ästhetikleistungen seit dem 1. Januar 2003?

    | Leistungen, die der Arzt oder Zahnarzt zur Ausübung der Heilkunde erbringt, sind von der Umsatzsteuer befreit. Was aber gilt, wenn die Leistung gar nicht in erster Linie diagnostischen oder therapeutischen Zwecken dient, sondern allein aus ästhetischen oder kosmetischen Gründen erbracht und dem gemäß auch vom Patienten gewünscht wird: Ist diese Leistung dann auch noch von der Umsatzsteuer befreit? |