01.12.2005 | Zahnersatz
Abrechnung des Wiedereinsetzens einer Krone?
Frage: „Bei einem Privatpatienten hatte sich eine alte Krone gelockert, die vor dem definitiven Wiederbefestigen mehrfach provisorisch eingesetzt werden musste. Wie können wir diesen Aufwand berechnen?“
Antwort: Die GOZ enthält zwar eine Reihe von Gebührenziffern für die Abrechnung von Provisorien, nicht jedoch für das provisorische Einsetzen definitiver Kronen und Brücken. Wird – wie im geschilderten Fall – eine gelockerte Krone rezementiert, so setzt man hierfür entweder die GOZ-Nr. 231 oder – falls an der Krone vor dem Wiedereinsetzen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt wurden – die Nr. 232 an. Der durch das wiederholte provisorische Befestigen bedingte Mehraufwand kann nur durch Ansatz eines entsprechend erhöhten Steigerungsfaktors geltend gemacht werden.