05.08.2010 | Zahnersatz
Abrechnung einer CNC-gefrästen, nicht verblendeten Zirkonkrone im Molarenbereich?
Frage: „Wie wird eine CNC-gefräste, nicht verblendete Zirkonkrone im Molarenbereich abgerechnet? Gibt es beim GKV-Patienten einen Festzuschuss, wenn die unverblendete Vollkrone die Regelversorgung wäre?“
Antwort: GKV-Patienten erhalten Festzuschüsse für versorgungsbedürftige Befunde, wenn eine prothetische Versorgung notwendig ist. Voraussetzung ist gemäß Nr. B 4. der Zahnersatz-Richtlinien, dass Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Dies gilt auch für gleichartige und andersartige Versorgungen.
Zum einen stellt sich also die Frage, ob eine unverblendete CNC-gefräste Zirkonkrone wissenschaftlich anerkannt ist. Zum anderen muss bei den neuen Herstellungsverfahren im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V wegen der Zuordnung in Regelversorgung, gleich- oder andersartige Leistung bzw. Privatleistung nach wie vor berücksichtigt werden, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Empfehlung gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB V abgegeben hat. Ist das der Fall, können diese neuen Dentalkeramik-Verfahren zur Herstellung von Kronen und Zahnersatz grundsätzlich bei GKV-Versicherten bezuschusst werden. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend den Zahnersatz- bzw. Festzuschuss-Richtlinien.
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