01.07.2007 | Zahnersatz
Abrechnung eines Kugelknopfankers für eine UK-Totalprothese bei einer Privatpatientin?
Frage: „Bei einer Privatpatientin, die OK- und UK-Totalprothesen trägt, hat der Kieferchirurg im Unterkiefer zwei Implantate gesetzt. Diese wurden von uns mit Kugelknopfankern versehen, deren Gegenstücke in die UK-Totalprothese eingearbeitet sind. Welche GOZ-Nummern können wir hierfür berechnen?“
Antwort: Für die Umformung der Prothese bzw. das Einarbeiten der neuen Verbindungselemente ist – gleichsam als Basis-Position – die GOZ-Nr. 526 (Wiederherstellungsmaßnahme mit Abformung) anzusetzen. Erfolgt die Einarbeitung im Zusammenhang mit einer Unterfütterung, so berechnet man anstelle der GOZ-Nr. 526 die Nr. 530 (Vollständige Unterfütterung mit Randgestaltung im Unterkiefer).
Hinzu kommen die Ziffern für die beiden Kugelknopfanker sowie die in die Prothesenbasis einpolymerisierten Patrizen als Verbindungselemente. Die Kugelknopfanker lösen zweimal den Ansatz der GOZ-Nr. 503 (Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung) aus, für die beiden Patrizen in der Prothesenbasis berechnet man jeweils die GOZ-Nr. 508 (Verbindungselement).
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