01.09.2004 · Fachbeitrag · Zahnersatz
Befundbezogene Festzuschüsse beim Zahnersatz ab 2005 - was wird sich ändern?
| Ab dem 1. Januar 2005 führt der Gesetzgeber neue Regelungen für die Versicherung und Bezuschussung von Zahnersatz ein: die separate Pflichtversicherung für Zahnersatz und die "befundbezogenen Festzuschüsse". Der Zuschuss für die Patienten zu einer prothetischen Versorgung orientiert sich dann nicht mehr an der individuellen Versorgung des Patienten, sondern an seinem Befund, dem der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung zugeordnet hat. Damit hat er auch festgelegt, welche Versorgungsform in welcher Situation als ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig anzusehen ist. |
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