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  • 01.08.2005 | Zahnersatz

    Eckenaufbau: Frasaco-Käppchen berechenbar?

    Frage: „Ist bei einem Eckenaufbau ein Frasaco-Käppchen berechenbar?“  

     

    Antwort: Bei einem Frasaco-Käppchen handelt es sich um eine Form der Herstellung konfektionierter provisorischer Kronen direkt im Munde des Patienten. Diese vorgefertigten durchsichtigen Kunststoffhohlkronen, die für alle Zähne erhältlich sind, dienen lediglich der Formgebung und müssen nach Herstellung des Provisoriums entfernt werden. Inwieweit diese Käppchen im Rahmen der Füllungstherapie zum Einsatz kommen können, sei der Beurteilung des jeweiligen Behandlers überlassen. Die Materialkosten für diese provisorischen Kronen können jedoch auf Grund des BGH-Urteils vom 27. Mai 2004 nicht gesondert berechnet werden  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 18 | ID 88970