· Fachbeitrag · Zahnersatz
Fallbeispiel: Umfassende Versorgung mit Kronen und Brücken im Abrasionsgebiss
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Dieser Beitrag befasst sich mit der Abrechnung der Leistungen bei einer Versorgung mit Zahnersatz im Abrasionsgebiss anhand eines Fallbeispiels. |
Der Praxisfall
Im Praxisfall wurde nach Verlust der Frontzähne 11, 21, 22 eine Versorgung mit Brücken und Einzelkronen erforderlich. Die insuffizienten Kronen 13, 12 sowie 26 und 27 mussten zunächst abgenommen werden; ebenfalls die nicht mehr funktionstüchtige Brücke von 47 auf 45. Die Zähne 17, 16 und 36 waren erkrankt, aber erhaltungswürdig (ww), die Zähne 15, 14, 24, 25, 37 und 44 wiesen partielle Substanzdefekte auf (pw). Zunächst wurde eine Bissführungsplatte eingegliedert, da bedingt durch Abrasionen - wegen starkem Bruxismus - eine Bisshebung nötig war. Die Beantragung und spätere Abrechnung der Bissführungsplatte nach BEMA-Nr. K1 erfolgte über das Kieferbruchformular. Die Eingliederung einer Bissführungsplatte setzt die anschließende Neuversorgung mit Zahnersatz voraus. Im Zuge der Behandlung waren mehrere Kontrollen (BEMA-Nr. K7) und Korrekturen (subtraktive Maßnahmen nach BEMA-Nr. K8 oder additive Maßnahmen nach BEMA-Nr. K9) erforderlich.
Nach entsprechender Tragedauer wurde die definitive Versorgung mit Zahnersatz geplant. Aufgrund der vorliegenden Befunde und der notwendigen Bisshebung mussten die Zähne 34 und 35 mit in die Neuversorgung einbezogen werden. Ihr Erhalt war nur so möglich, da sie sonst außer Okklusion gestanden hätten. Die Zähne 34 und 35 wurden im Befund mit „pw“ gekennzeichnet, eine entsprechende Begründung erfolgte in der Bemerkungszeile (34, 35 pw: Überkronung zum Ausgleich der fehlenden Okklusion nach Bisshebung).
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