05.08.2010 | Zahnersatz
Fallbeispiele zu Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem ZE - welche Gebühr stimmt?
Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken sind häufig mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden und sollten daher angemessen honoriert werden. Im Folgenden werden beispielhafte Behandlungsfälle vorgestellt, wobei der Fokus auf der Abrechnung der korrekten Wiederherstellungsposition als Kernleistung liegt. Selbstverständlich können jeweils weitere zahnärztliche und auch zahntechnische Nebenleistungen abrechenbar sein.
Erster Fall
Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Anzahl/GOZ-Nr. |
47 | Vitalitätsprüfung | 1 x 007 |
Leitungsanästhesie | 1 x 010 | |
Caries profunda | 1 x 233 | |
Aufbaufüllung | 1 x 218 | |
Krone wiedereinsetzen | ? |
Korrekte Berechnung: 1 x GOZ-Nr. 231
Erläuterungen: Das Wiedereinsetzen einer Krone ohne Wiederherstellungsmaßnahmen wird nach GOZ-Nr. 231 berechnet.
Zweiter Fall
Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Anzahl/GOZ-Nr. |
15 | Röntgenaufnahme | 1 x Ä5000 |
Stiftaufbau wiedereinsetzen | ? | |
Krone wiedereinsetzen | 1 x 231 |
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