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  • 05.08.2010 | Zahnersatz

    Fallbeispiele zu Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem ZE - welche Gebühr stimmt?

    Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken sind häufig mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden und sollten daher angemessen honoriert werden. Im Folgenden werden beispielhafte Behandlungsfälle vorgestellt, wobei der Fokus auf der Abrechnung der korrekten Wiederherstellungsposition als Kernleistung liegt. Selbstverständlich können jeweils weitere zahnärztliche und auch zahntechnische Nebenleistungen abrechenbar sein.  

     

    Erster Fall

    Zahn/Gebiet  

    Leistungsbeschreibung  

    Anzahl/GOZ-Nr.  

    47  

    Vitalitätsprüfung  

    1 x 007  

    Leitungsanästhesie  

    1 x 010  

    Caries profunda  

    1 x 233  

    Aufbaufüllung  

    1 x 218  

    Krone wiedereinsetzen  

    ?  

    Korrekte Berechnung: 1 x GOZ-Nr. 231  

     

    Erläuterungen: Das Wiedereinsetzen einer Krone ohne Wiederherstellungsmaßnahmen wird nach GOZ-Nr. 231 berechnet.  

     

    Zweiter Fall

    Zahn/Gebiet  

    Leistungsbeschreibung  

    Anzahl/GOZ-Nr.  

    15  

    Röntgenaufnahme  

    1 x Ä5000  

    Stiftaufbau wiedereinsetzen  

    ?  

    Krone wiedereinsetzen  

    1 x 231