04.05.2010 | Zahnersatz
Ist bei der Anfertigung von Galvano-Teleskopkronen die Nr. 9700 mehrfach abrechenbar?
Frage: „Ist es richtig, dass bei der Anfertigung von Galvano-Teleskopkronen vom Labor die BEL-II-Nr. 9700 für den Verarbeitungsaufwand NEM sowohl einmal pro Teleskop als auch zweimal pro Teleskop zuzüglich dem Galvanogold ansatzfähig ist?“
Antwort: Galvano-Teleskopkronen stellen keine vertragszahnärztliche Versorgung dar. Sie sind je nach Befund entweder gleich- oder andersartig. Somit ist auch das Labor bei den zahntechnischen Leistungen nicht an das BEL II gebunden und kann für die Herstellung der Galvano-Teleskope den Aufwand berechnen, was tatsächlich angefallen ist. Wir halten damit beide Abrechnungsvarianten für möglich.
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 16 | ID 135500