05.08.2009 | Zahnersatz
Umsatzsteuer auf Implantate beträgt 7 Prozent, auf Implantatteile 19 Prozent
Frage: „Haben Sie in der letzten Ausgabe in dem Beitrag „Die 50 häufigsten Abrechnungsfehler“ bei Fehler Nr. 49 nicht die Umsatzsteuersätze vertauscht? Implantate sind nur mit 7 Prozent belastet, Aufbauteile etc. dagegen mit 19 Prozent. Sie haben es umgekehrt dargestellt.“
Antwort: Sie haben natürlich recht. Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir bitten diesen irrtümlichen „Dreher“ zu entschuldigen.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 17 | ID 128927