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  • 01.07.2007 | Zahnersatz

    Wiederherstellungs-Maßnahmen für Zahnersatz bei GKV-Patienten: Anwendung der GOZ – Teil 2

    Im Bereich der Wiederherstellungsmaßnahmen gibt es Leistungen, die über das hinausgehen, was im Bema und in den Zahnersatz- bzw. Festzuschuss-Richtlinien als Regelversorgung beschrieben ist. In der Praxis bereitet es immer wieder Schwierigkeiten, wie in diesen Fällen die GOZ – ggf. neben dem Bema – anzuwenden ist. Nachdem wir in der letzten Ausgabe die Abrechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen bei herausnehmbaren Prothesen und Unterfütterungen erläutert haben, befasst sich dieser Beitrag mit weiteren Reparaturen.  

    Wiederherstellungen von Teleskop- und Konuskronen

    Teleskop- und Konuskronen sind in den Festzuschuss-Richtlinien nur bei ganz speziellen Befundsituationen als Regelversorgung beschrieben. Zum einen ist das die beidseitig bis zu den Eckzähnen unterbrochene oder verkürzte Zahnreihe (Befundklasse 3.2 a bis c) bzw. eine Kombination derselben und zum anderen der Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer (Befundklasse 4). Liegen diese Befunde nicht vor, so ist nicht nur die Versorgung mit Teleskop- bzw. Konuskronen, sondern auch die Erneuerung oder Erweiterung eine gleichartige oder gar eine andersartige Versorgung.  

     

    Beispiel 1: Erneuerung einer Teleskopkrone zur Wiederherstellung eines Kombinationsersatzes – gleichartige Versorgung

     

     

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    KVH  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    TP  

     

     

     

     

     

    TV  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Festzuschuss: 1.1  

    Erhaltungswürdiger Zahn-Einzelkrone  

    Festzuschuss: 1.3  

    Verblendung  

    Festzuschuss: 6.3  

    Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; ohne Befundveränderung  

     

    Bema-Nr. 19  

    Provisorische Krone (ggf.)  

     

    BEL-Nr. 001 0  

    Modell  

    BEL-Nr. 005 1  

    Sägemodell  

    BEL-Nr. 012 0  

    Mittelwertartikulator  

     

    GOZ-Nr. 504  

    Teleskopkrone  

    GOZ-Nr. 508  

    Verbindungselement  

    GOZ-Nr. 526  

    Wiederherstellungsmaßnahmen (mit Abformung)  

    BEB-Nr. 3001  

    Teleskopkrone primär  

    BEB-Nr. 3202  

    Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung  

    ...  

    Weitere Laborleistungen möglich  

     

    Beispiel 2: Erneuerung eines Sekundärteils einer Teleskopkrone; regio 14; kein Restzahnbestand – gleichartige Versorgung

     

    Festzuschuss: 6.10  

    Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop  

    Festzuschuss: 4.7  

    Verblendung einer Teleskopkrone  

    Festzuschuss: 6.3  

    Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; ohne Befundveränderung  

     

    BEL-Nr. 001 0  

    Modell (2x)  

    BEL-Nr. 005 1  

    Sägemodell  

    BEL-Nr. 005 3  

    Modell nach Überabdruck (eventuell)  

    BEL-Nr. 012 0  

    Mittelwertartikulator  

     

    GOZ-Nr. 509  

    Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements  

    GOZ-Nr. 510  

    Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone  

    GOZ-Nr. 526  

    Wiederherstellungsmaßnahmen mit Abformung  

     

    BEB-Nr. 3001  

    Teleskopkrone primär  

    BEB-Nr. 3202  

    Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung  

    ...  

    Weitere Laborleistungen möglich