· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
LG Köln: Privatversicherung musste aufwendige Implantatbehandlung komplett erstatten
von RAin und FAin für MedR Anita Benigna Fersch, Feldafing, www.fersch.biz
| Aufgrund hartnäckiger Verhandlungen und mithilfe des Gerichts konnte ein Patient erreichen, dass die Versicherung ihm Kosten für eine umfangreiche Implantatversorgung in Höhe von 50.000 Euro erstattet. |
Der Fall
Ein 45-jähriger Privatpatient wurde im Rahmen einer chirurgisch-implantologischen und prothetischen Rehabilitation versorgt. Der Patient ist seit 1994 privat mit einem Tarif versichert, der eine Erstattung der Kosten von 100 Prozent für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erhält.
Die Zähne 12-11-21-22 waren entfernungsbedürftig, sodass eine Frontzahnlücke im OK 12-22 und eine Freiendsituation im OK und UK beidseits vorhanden war. Der Patient benötigte wegen hochgradiger Alveolarfortsatz-Athrophie und vertieften Kieferhöhlenbodenverhältnissen im OK beidseits eine externe Sinusbodenelevation und eine stationäre autologe Knochenaugmentation im OK-Frontbereich sowie im UK beidseits. Nach Einheilung erfolgte eine Implantation im OK in regio 17, 16, 15, 12, 11, 21, 22, 26, 27 und im UK in regio 34,35, 36, 37, 46 und 47.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig