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  • · Behandlungsunterlagen

    So beantworten Sie Auskunftsersuchen von PKVen ‒ ein Beispiel aus der Praxis

    Bild: Copyright (C) Andrey Popov

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Um ihre Leistungspflicht zu überprüfen, fordern private Krankenversicherer (PKV) über den Heil- und Kostenplan (HKP) hinaus oft weitere Behandlungsunterlagen an. Welche Auskunftspflichten hat in diesem Zusammenhang der Zahnarzt und welche der Patient? Wer muss die Unterlagen an wen herausgeben? Wo liegen die Grenzen? Und wie können Sie als Zahnarzt den damit verbundenen Aufwand abrechnen? Diese und andere Fragen beantwortet der folgende Beitrag. Grundlage ist ein realer Fall aus einer Leserpraxis, der für die Veröffentlichung anonymisiert und gekürzt wurde. |

    Geplant: implantatgetragene Brücke regio 14‒16

    Bei einem Patienten mit einer Freiendsituation im rechten Oberkiefer sollen für eine spätere Brückenversorgung regio 14‒16 zwei Implantate gesetzt werden. Der Patient ist seit einigen Jahren privat versichert und beihilfeberechtigt. Die Beihilfe hat die Therapie bereits bewilligt. Der Befund des Patienten und die prothetische Planung stellen sich folgendermaßen dar:

     

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