· Fachbeitrag · Dokumentation
Dokumentationsleitfaden, Teil 3: Wie sollten die Prophylaxe-Leistungen dokumentiert werden?
| Im dritten Teil dieser Serie befassen wir uns mit der Dokumentation von prophylaktischen Leistungen (Abschnitt B - GOZ). Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn bzw. die behandelte Region sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so kann man die Abrechnung rechtssicher gestalten und Honorarverluste vermeiden. |
Leitfaden zur erforderlichen Dokumentation bei der Prophylaxe
Bitte analysieren Sie anhand des nachfolgenden „Dokumentationsleitfadens“ die bestehende Dokumentation und passen Sie diese gegebenenfalls an.
GOZ | Leistungstext | Erforderliche Dokumentation |
1000 | Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten |
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1010 | Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten |
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