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  • · Fachbeitrag · Dokumentationsleitfaden

    Teil 6: Wie sollten Wurzelkanalbehandlungen nach der GOZ dokumentiert werden?

    | Im sechsten Teil geht es um die Dokumentation von Wurzelkanalbehandlungen. Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so wird die Abrechnung rechtssicher gestaltet und Honorarverluste können vermieden werden. Es empfiehlt sich, bei allen Leistungen auch die Namen des behandelnden Zahnarztes und der Assistenz zu dokumentieren. |

    Leitfaden zur Dokumentation bei Wurzelkanalbehandlungen

    Bitte analysieren Sie anhand des nachfolgenden „Dokumentationsleitfadens“ die bestehende Dokumentation und passen Sie diese gegebenenfalls an.

     

    GOZ-Nr.
    Leistungstext
    Erforderliche Dokumentation

    2350

    Amputation und Versorgungder vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren

    • ggf. Anästhesie
    • ggf. Trockenlegung
    • ggf. erfolgte Trepanation
    • durchgeführte Amputation
    • verwendetes Medikament?
    • Art der anschließenden Versorgung des Zahnes?
    • Art/Menge der verwendeten Materialien

    2360

    Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal

    • Vitalitätsprüfung
    • ggf. Anästhesie
    • ggf. Trockenlegung
    • ggf. erfolgte Trepanation
    • ggf. erfolgte Entfernung Krone/Brücke etc.
    • durchgeführte Exstirpation
    • Anzahl und ggf. Lage der Wurzelkanäle
    • ggf. Verwendung OP-Mikroskop
    • Art/Menge der verwendeten Materialien

    2380

    Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa

    • Vitalitätsprüfung
    • ggf. Anästhesie
    • ggf. Trockenlegung
    • ggf. erfolgte Trepanation
    • durchgeführte Amputation
    • medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa

    2390

    Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung

    • Vitalitätsprüfung
    • ggf. Anästhesie
    • ggf. Trockenlegung
    • Trepanation des Zahnes mit Hinweis ob ggf. durch Krone trepaniert wurde
    • verwendete Einmalbohrer oder Einmalfräsen - ggf. trifft Unzumutbarkeitsgrenze im Sinne der BGH-Entscheidung vom 27. Mai 2014(Az. III ZR 264/03) zu
    • weitere Versorgung des Zahnes

    2400

    Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

    • Dokumentation der gemessenen Länge pro Kanal
    • Dokumentation der Anzahl durchgeführter Längenbestimmungen pro Kanal
    • verwendete Materialien

    2410

    Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen

    • Vitalitätsprüfung
    • ggf. Anästhesie
    • ggf. Trockenlegung
    • ggf. Entfernung des nekrotischen Pulpengewebes
    • Dokumentation, ob Aufbereitung von der Zahnkrone oder retrograd erfolgte
    • Anzahl der aufbereiteten Kanäle
    • Länge und Ausdehnung der Aufbereitung
    • verwendetes Instrumentarium - Einmalinstrumente - Art und Anzahl (lt. GOZ sind einmal verwendbare Nickel-Titan-Feilen gesondert berechenbar)
    • durchgeführte Spülung der Wurzelkanäle
    • Im Rahmen einer Revision - Dokumentation der Entfernung des vorhandenen Wurzelfüllmaterials - hierbei ist auch eine Dokumentation des Zeitaufwandes erforderlich
    • bei erforderlicher wiederholter Aufbereitung in zweiter Sitzung - Angabe der vorliegenden anatomischen Besonderheiten
    • ggf. Anwendung des Lasers
    • ggf. Anwendung des OP-Mikroskop
    • weitere Versorgung des Zahnes
    • ggf. durchgeführte Röntgenkontrollen
    • ggf. präendodontischer Aufbau

    2420

    Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

    • Art der Substanz/Flüssigkeit mit der gespült wurde
    • welche elektrophysikalische Methode angewandt wurde (z. B. Ultraschall)
    • Anzahl der Spülungen pro Kanal
    • weitere Versorgung des Zahnes

    2430

    Med. Einlage bei Maßnahmen nach den Nrn. 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung

    • Art des verwendeten Medikamentes
    • Art des provisorischen Verschlusses
    • ggf. adhäsive Befestigung des provisorischen Verschlusses

    2440

    Füllung eines Wurzelkanals

    • Trockenlegung
    • Art und Menge des verwendeten Wurzelfüllmaterials
    • Art der anschließenden Versorgung des Zahnes (z. B. provisorische Füllung, definitive Füllung, Aufbaufüllung)
    • Verwendung OP-Mikroskop
    • Röntgenkontrolle

    2020

    Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität

    • Art des provisorischen Verschlusses
    • ggf. adhäsive Befestigung des provisorischen Verschlusses
    • Anzahl der Kavitäten