· Fachbeitrag · Dokumentationsleitfaden
Teil 6: Wie sollten Wurzelkanalbehandlungen nach der GOZ dokumentiert werden?
| Im sechsten Teil geht es um die Dokumentation von Wurzelkanalbehandlungen. Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so wird die Abrechnung rechtssicher gestaltet und Honorarverluste können vermieden werden. Es empfiehlt sich, bei allen Leistungen auch die Namen des behandelnden Zahnarztes und der Assistenz zu dokumentieren. |
Leitfaden zur Dokumentation bei Wurzelkanalbehandlungen
Bitte analysieren Sie anhand des nachfolgenden „Dokumentationsleitfadens“ die bestehende Dokumentation und passen Sie diese gegebenenfalls an.
GOZ-Nr. | Leistungstext | Erforderliche Dokumentation |
2350 | Amputation und Versorgungder vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren |
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2360 | Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal |
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2380 | Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa |
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2390 | Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung |
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2400 | Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals |
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2410 | Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen |
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2420 | Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal |
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2430 | Med. Einlage bei Maßnahmen nach den Nrn. 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung |
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2440 | Füllung eines Wurzelkanals |
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2020 | Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität |
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