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  • · Fachbeitrag · Forderungsmanagement

    Abtretung der Liquidation an einen Dienstleister: Haben Sie an alles gedacht?

    | Mittlerweile arbeiten viele Praxen mit Abrechnungszentren zusammen. Doch bevor eine Liquidation an solch eine Abrechnungsgesellschaft abgetreten werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dieser Beitrag befasst sich daher mit den wichtigsten Voraussetzungen. |

     

    Einverständniserklärung: Aktuelles und gültiges Formular verwenden

    Jede Abrechungsgesellschaft hat ihre eigenen Einverständniserklärungen, auf denen die verschiedenen Bedingungen geregelt sind. Diese sind eine zwingende Voraussetzung, damit die Praxis die Forderung gegenüber dem Patienten an das Rechenzentrum abtreten kann. Insbesondere enthalten die Einverständniserklärungen auch die Entbindung von der Schweigepflicht, denn ohne die Schweigepflichtentbindung dürfen keine Daten des Patienten an das Rechenzentrum übermittelt werden.

     

    In der Praxis ist dann insbesondere darauf zu achten, dass ein aktuelles Formular des Rechenzentrums verwendet wird. Sie werden ständig aktualisiert und müssen in der Regel jährlich neu unterzeichnet werden. Ebenso dürfen auf dem Formular keine Veränderungen vorgenommen oder Textpassagen gestrichen werden. Jegliche Formularänderung kann die Nichtigkeit der Einverständniserklärung zur Folge haben.