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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Aufbissbehelfe, Langzeitprovisorien und FAL-Leistungen: So begründen Sie richtig!

    von Isabel Baumann, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Trotz Novellierung der GOZ liegen einige Leistungen noch unter dem BEMA-Niveau. In diesem Beitrag werden Besonderheiten bei der Schienentherapie, bei Langzeitprovisorien und funktionsanalytischen Leistungen (FAL) erörtert, damit Sie durch Faktorsteigerungen ein angemessenes Honorar erzielen. |

    Aufbissbehelfe

    Bei Aufbissbehelfen sind die GOZ-Nrn. 7000, 7010, 7020, 7030 und 7070 relevant.

     

    • Nr. 7000 (Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche)
    GOZ-Betrag 2,3
    BEMA-Nr.
    BEMA-Betrag bei PW* 0,9915
    Erforderlicher Faktor

    34,93 Euro

    K2

    44,62 Euro

    2,94