· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Aufbissbehelfe, Langzeitprovisorien und FAL-Leistungen: So begründen Sie richtig!
von Isabel Baumann, www.praxiskonzept-baumann.de
| Trotz Novellierung der GOZ liegen einige Leistungen noch unter dem BEMA-Niveau. In diesem Beitrag werden Besonderheiten bei der Schienentherapie, bei Langzeitprovisorien und funktionsanalytischen Leistungen (FAL) erörtert, damit Sie durch Faktorsteigerungen ein angemessenes Honorar erzielen. |
Aufbissbehelfe
Bei Aufbissbehelfen sind die GOZ-Nrn. 7000, 7010, 7020, 7030 und 7070 relevant.
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GOZ-Betrag 2,3 | BEMA-Nr. | BEMA-Betrag bei PW* 0,9915 | Erforderlicher Faktor |
34,93 Euro | K2 | 44,62 Euro | 2,94 |
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