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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Begründungen bei Füllungsleistungen: Beispiele

    von Ann-Kathrin Grieße, Phönix Abrechnungs- und Begründungsmanagement, Edewecht

    | In den meisten Zahnarztpraxen sind Kompositrestaurationen zum 2,3-fachen Satz nicht rentabel zu erbringen. Das gilt für Privat- wie für Kassenpatienten, die sich für hochwertige Füllungen mit Zuzahlung entscheiden. Wird jedoch der 2,3-fache Satz überschritten, muss eine nachvollziehbare Begründung bei der Liquidation angegeben werden. In der Regel hat die Assistenz in der Abrechnung den Patienten nicht gesehen; somit sind die genauen Umstände, die sich bei der Behandlung ergeben haben, nicht bekannt. Obwohl sie in den Einträgen zu dokumentieren sind, geht dies im Alltag häufig unter. |

    Auf Spurensuche in der Patientenanamnese

    Bei der Abrechnung stellt sich oft die Frage, wie der Steigerungsfaktor konkret begründet werden kann. Die folgenden Beispiele zeigen Instrumente und Hilfsmittel für das Erstellen der Begründungen auf. Ein Blick in die Angaben der Patienten zur Anamnese gibt schnell Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten und Umstände bei der Behandlung. Allergien, Unverträglichkeiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Rücken- oder Gelenkbeschwerden und andere Grunderkrankungen geben einen plausiblen Grund für erschwerte Umstände bei der Behandlung. Dazu einige Beispiele:

     

    • Beispiele für mögliche Schwierigkeiten und Umstände bei der Behandlung
    Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand,
    • weil der Patient aufgrund seines Rückenleidens nicht in die optimale Behandlungsposition gebracht werden konnte. Daher bestanden eingeschränkte Sichtverhältnisse, eine suboptimale Erreichbarkeit und insgesamt ein erschwertes Positionieren der Behandlungsinstrumente.
    • weil der Patient aufgrund seines chronischen Schwindels nach einem Schlaganfall nicht in die optimale Behandlungsposition gebracht werden konnte. Daher bestanden eingeschränkte Sichtverhältnisse, eine suboptimale Erreichbarkeit und insgesamt ein erschwertes Positionieren der Behandlungsinstrumente.
    • weil die Präparation und Füllung bei der Vorerkrankung Parkinson naturbedingt extrem erschwert war. Der Tremor des Patienten brachte ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich, weshalb bei der Präparation die Drehzahl der Instrumente reduziert und die Behandlung durch mehrfaches Neupositionieren wiederholt unterbrochen werden musste.
    • weil wegen einer Neigung zur Überreaktion auf Adrenalin ein spezielles, adrenalinfreies Anästhetikum gewählt werden musste, dessen Wirkungseintritt verzögert und dessen Wirkungsdauer eingeschränkt ist. Daher verzögerte sich der Behandlungsbeginn nach Setzen der Anästhesie und es musste wiederholt nachbetäubt werden.
    • da der Patient ein stark eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen hat. Dadurch war zum einen die Aufklärung über die Behandlungsalternativen erschwert, zum anderen schränkte dies die Compliance des Patienten massiv ein, sodass sich die Behandlungsabläufe insgesamt verzögerten und einen Mehraufwand an Zeit mit sich brachten.
    • weil der Patient wegen der Einnahme von Medikamenten (zum Beispiel Betablocker) zu einer Mundtrockenheit neigt. Dadurch musste die Behandlung wiederholt unterbrochen werden, um das regelmäßige Ausspülen zu ermöglichen.