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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Die Krankenkassen holen für ihre Versicherten Vergleichsangebote bei Internetportalen ein!

    | Krankenkassen bieten den Versicherten jetzt einen zweifelhaften Service: Sie stellen ungefragt Informationen zu Heil- und Kostenplänen auf einem Vergleichsportal ein, um vermeintlich günstigere Angebote einzuholen. Von der ERGO direkt wird z. B. das Vergleichsportal „2te-ZahnarztMeinung.de“ genutzt. Dieses Portal wirbt mit einer Ersparnis von „im Schnitt 45 Prozent“ - im Vergleich zu den ursprünglich eingestellten Heil- und Kostenplänen. |

     

    Protestbrief der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an die ERGO direkt

    Die BZÄK hat dazu einen Protestbrief verfasst und schreibt u. a.: „Ohne Frage - es ist das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte zweite Meinung einzuholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend ungeeignet. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand, medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und die damit zu erwartenden Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Die verschiedenen Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit - auch unter Berücksichtigung der Kosten - eine Behandlungsentscheidung getroffen werden kann. Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex. ‚Ferndiagnosen‘ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht.“

     

    Die ERGO direkt stellt nicht nur ungefragt die Heil- und Kostenpläne beim Vergleichsportal ein, sondern geht auch noch einen Schritt weiter: Damit der Patient auch wirklich das Alternativangebot prüft, werden 50 Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem der vorgeblich günstigeren Zahnärzte ausgelobt.