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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Neue und aktualisierte Musterschreiben im Download-Bereich abrufbar

    | Der Download-Bereich von PA Privatliquidation aktuell ( pa.iww.de ) enthält einige Musterschreiben, die neu eingestellt bzw. aktualisiert wurden. Diese Muster mit Argumenten für die Erstattung können Sie in der Praxis nutzen. |

     

    Behauptung, bei der Berechnung von Laborleistungen sei die BEB nicht anwendbar

    Private Krankenversicherungen (PKVen) behaupten, dass ein zahntechnisches Labor auch bei einem Privatpatienten an das BEL gebunden sei und nicht nach der BEB abrechnen dürfe. Das Muster enthält den Vorschlag für ein Antwortschreiben des Patienten auf den ablehnenden Bescheid der PKV.

     

    Behauptung, die Relationsbestimmung sei bei der Versorgung mit Einzelkronen oder Zahnersatz abgegolten

    Die GOZ enthält zu den Nrn. 2200 bis 2220, 5000 bis 5040 und 5200 bis 5230 jeweils Abrechnungsbestimmungen, wonach die „Relationsbestimmung“ bzw. die „Bestimmung der Kieferrelation“ mit diesen Leistungen abgegolten ist. Diese Bestimmungen führen PKVen gern zur Begründung an, wenn sie sich weigern, die Gebühren für die GOZ-Nrn. 8000 bis 8100 bei der prothetischen Behandlung bzw. der Einzelkronenversorgung zu übernehmen.