· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Neuer GOZ-Kommentar des PKV-Verbandes, Teil 2: Konservierende und chirurgische Leistungen
| In der November-Ausgabe wurden bereits Teile des neuen PKV-Kommentars zur GOZ vorgestellt, damit Sie sich auf die möglichen Einwände privater Kostenerstatter vorbereiten können. In diesem Beitrag folgt nun der zweite Teil des Beitrages. Erneut werden die Kommentare vom PKV-Verband und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gegenübergestellt. |
Abschnitt C Konservierende Leistungen (Fortsetzung)
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PKV-Verband | Bundeszahnärztekammer |
Relationsbestimmungsmaßnahmen jeglicher Art (GOZ-Nr. 8010) sind gemäß der 3. Abrechnungsbestimmung nach GOZ-Nr. 2220 mit den GOZ-Nrn. 2200 bis 2220 abgegolten. | Mit der Leistung sind die einfache Relationsbestimmung … abgegolten. |
Hinweis | Die Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers dient der Feststellung der Lagebeziehung des Unterkiefers zum Oberkiefer und ist nach GOZ-Nr. 8010 zu berechnen. Die einfache, mit der Gebühr bereits abgegoltene „Relationsbestimmung“ ist die Bissnahme/der Quetschbiss, die jeweils eine Zuordnung der Kiefer zueinander ermöglichen.
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