· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Private Kostenerstatter und ihre schleppende „Zahlungsmoral“: Wie können Sie reagieren?
| Nachdem zunächst nach Einführung der GOZ 2012 relative Ruhe in den Praxen herrschte, haben sich die privaten Krankenversicherungen (PKVen) mittlerweile mit dem neuen Regelwerk so befasst, dass die „Nichterstattungsflut“ schon beinahe wieder den altbekannten Umfang annimmt. Wir stellen Ihnen daher in „Privatliquidation aktuell“ - PA - typische Beispiele vor, erläutern Hintergründe oder geben Ihnen Musterschreiben an die Hand. |
PKVen erwecken den Eindruck, der Zahnarzt habe falsch abgerechnet
Problematisch wird die Situation nicht zuletzt deshalb, weil PKVen den Versicherten in ihren Schreiben regelmäßig den Eindruck erwecken, der Zahnarzt habe falsch abgerechnet. Dazu ein Originalauszug aus einem Schreiben: „Die Überprüfung der Rechnung hat ergeben, dass wir nicht vollständig erstatten können. … Die im Folgenden aufgeführten Gebührennummern können nicht in Ansatz gebracht werden. … Bitte legen Sie dieses Schreiben auch Ihrem Zahnarzt vor, damit Ihnen keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.“ Mit solchen Formulierungen ist der „böse Bube“ gleich identifiziert und es wird schwierig, den Patienten von der Ordnungsmäßigheit der Rechnung zu überzeugen.
Sechs Beispiele für aktuelle Kostenerstattungsprobleme
Es folgen nun einige konkrete Beispiele mit den Originalzitaten der Kostenerstatter, anschließend kommentieren wir dies und zeigen Lösungen auf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig