· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Update: Die häufigsten Erstattungsprobleme
von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg
| In der Anwaltspraxis zeichnet sich immer mehr ab: Zurzeit bilden die Erstattungskürzungen bei den zahntechnischen Laborkosten den Schwerpunkt bei den versicherungsvertraglichen Streitigkeiten. Sie schlagen auch betragsmäßig am meisten zu Buche. Aber auch andere Erstattungsprobleme treten immer wieder auf. Dieser Beitrag enthält einen Überblick. |
Erstattungsprobleme bei zahntechnischen Laborkosten
Zahlreiche Versicherungen kürzen Leistungen bei den Material- und Laborkosten erheblich. Entweder rechnen sie nach ihren mittlerweile weit verbreiteten vertraglichen Sachkostenlisten bzw. Preis- und Leistungsverzeichnissen ab, die für den Versicherten schlicht undurchschaubar sind (siehe dazu auch das Musterschreiben in PA 10/2014, Seite 5). Oder derartige Listen bzw. Verzeichnisse werden - zum Teil verdeckt - grundsätzlich als Maßstab angeblich „angemessener“ Laborkosten im Sinne des § 9 GOZ zugrunde gelegt. Dies geschieht auch dann, wenn sie eindeutig nicht Vertragsbestandteil sind. Wird diese vertragswidrige Erstattungspraxis beanstandet, antworten die Versicherungen systematisch mit Textbausteinen.
Damit ist leider das Klageverfahren allzu oft das einzige Mittel, dem Versicherten zu der ihm vertraglich zustehenden Erstattung zu verhelfen. Dieser Weg ist angesichts der Länge heutiger Gerichtsverfahren sowie der Argumentationsakrobatik der Versicherer mühsam und zeitaufwendig, was von diesen ins Kalkül gezogen wird. Allerdings haben die Klagen bei anwaltlicher Kenntnis der Materie eine sehr hohe Erfolgsquote.
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