· Kostenerstattung
Vestibulumplastiken gekürzt ‒ mit diesen Argumenten wehren Sie sich
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart
| Erfahrungsgemäß führen sämtliche Formen von „Hautlappenplastiken“ zu Erstattungsschwierigkeiten mit privaten Kostenträgern. Besonders häufig betrifft dies plastische Deckungen nach Nr. 3100 GOZ (siehe PA 06/2021, Seite 14 f.) und Vestibulumplastiken. Wie Sie bei Letzteren argumentieren können, um Kürzungen abzuwenden, wird in diesem Beitrag aufgezeigt. |
Vestibulumplastiken ‒ mögliche Gebührenpositionen
In der GOZ und in der GOÄ existieren unterschiedliche Positionen für Vestibulumplastiken:
GOZ/GOÄ | Leistungsbeschreibung | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
3240 | Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt | 30,93 | 71,15 | 108,27 |
Ä2675 | Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 49,54 | 113,94 | 173,39 |
Ä2677 | Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung | 40,80 | 93,84 | 142,80 |
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