· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Wie können Sie auf Erstattungsprobleme bei der digitalen Volumentomographie (DVT) reagieren?
von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg
| In der Zahnmedizin kann die dreidimensionale Bildgebung mittels digitalem Volumentomographen (DVT) in vielen Bereichen indiziert sein. Immer dann, wenn die dritte Ebene eine genauereDarstellung von Gewebestrukturen und -dimensionen und damit eine sicherere Diagnostik und Therapie erlaubt und Behandlungsrisiken verringert bzw. ausgeschlossen werden, ist der Einsatz des DVT als medizinisch notwendig anzusehen. Dennoch gibt es häufig Erstattungsprobleme. Krankenversicherer stellen die medizinische Notwendigkeit in Abrede und fordern - selbst wenn eine aussagekräftigere DVT-Aufnahme vorliegt - „zur Prüfung ihrer Leistungspflicht“ ein OPG an. |
Wann sind DVT-Aufnahmen medizinisch indiziert?
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft (S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie Version Nr. 9 vom 5. August 2013 der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften - AWMF, Reg.-Nr. 083-005) können DVT-Aufnahmen zum Beispiel in diesen Fällen indiziert sein:
- Vermeidung von Verletzungen wichtiger anatomischer Strukturen wie dem Nervkanal im Unterkiefer;
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