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  • · Lasertherapie

    Antimikrobielle photodynamische Therapie (aPDT) ‒ eine häufige Kürzung der privaten Versicherung

    Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Bei der aPDT handelt es sich um eine laserunterstützte Therapieform, die sich in vielen Zahnarztpraxen als wirksame Methode in verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin etabliert hat, wie z. B. in der Endo- oder PAR-Therapie. Leider verweigern sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die Beihilfestellen häufig die Erstattung der Leistung. |

    (Angeblich) fehlende medizinische Notwendigkeit

    Argumentiert wird in der Regel mit der fehlenden medizinischen Notwendigkeit der Leistung bzw. mit angeblich fehlenden Langzeitstudien. Hintergrund der Kürzung ist, dass private Vollversicherungen tariflich regeln, dass ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen erstattet werden. Hier stellt sich jedoch die Frage, wer die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bestimmt und ob die Leistung von der Erstattung ausgeschlossen werden darf, wenn keine evidenzbasierten Langzeitstudien vorliegen.

     

    • Beispielhafte Argumentation der privaten Kostenträger

    „Die photodynamische Therapie ist nach unserer Einschätzung keine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die langfristige keimreduzierende Wirkung in der Parodontaltherapie konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Wir berufen uns dabei auf eine gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP).

     

    Auch zwei weitere vorliegende Studien machen deutlich, dass zurzeit eine abschließende Beurteilung der Behandlungsmethode nicht möglich ist. Kömerik et al. („In vivo killing of Porphyromonas gingivalis by Tuluidine blue-mediated photosensitization in an animal model”) kommen anhand ihrer Ergebnisse der von ihnen durchgeführten Tierversuche vielmehr zu dem Schluss, dass weitere Studien zu diesem Therapieansatz erforderlich sind. Dörtbudak et al. („Die photodynamische Therapie zur Keimreduktion bei parodontalen Erkrankungen“) gehen zwar aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse von einer keimreduzierenden Wirkung bei dieser Methode aus, den langfristigen Erfolg haben sie jedoch offengelassen.

     

    Solange keine Ergebnisse von klinischen Langzeitstudien vorliegen, die den langfristigen Erfolg dieser Methode belegen, können wir hier nicht von einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Sinne der AVB sprechen. Wir können daher die Gebührennummer 3310 GOZ und die Materialkosten nicht berücksichtigen.“