20.12.2017 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kostenerstattung
Muster: Begründung für "Aufbaufüllung in Mehrschichtadhäsivtechnik" und für den präendodontischen Aufbau
Das Kürzen der Analogberechnung bei Aufbauten in Mehrschichtadhäsivtechnik ist tatsächlich einer der häufigsten Fälle – sei es nun eine Aufbaufüllung oder ein prä- oder postendontischer Aufbau. Entweder streichen die Sachbearbeiter die Leistungen ganz oder sie geben an, alternativ die GOZ-Nrn. 2180 und 2197 zum 2,3-fachen Satz anzusetzen. Dabei lässt sich die Leistung zu dem entsprechenden Honorar von 55,12 Euro nicht wirtschaftlich erbringen. Schließt die Praxis eine Mehrkostenvereinbarung mit dem GKV-Patienten ab, müsste sie überdies die Leistung nach Nr. 2180 sehr stark steigern, um überhaupt einen Eigenanteil nach Abzug der fiktiven BEMA-Leistung ausweisen zu können. Abgesehen von der Wirtschaftlichkeit ist die analoge Berechnung mehrschichtiger Aufbauten korrekt und wird auch durch den Leistungskatalog und die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer empfohlen. Es folgen zwei Begründungen, die sich als wirksam erwiesen haben.
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