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  • 14.02.2018 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kostenerstattung

    Musterschreiben zur Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 0010 und 4000

    Häufig verweigern Erstattungsstellen die Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 0010 und 4000 mit der Behauptung, dass die eingehende Untersuchung die Erhebung des Parodontalbefundes enthalten würde. Diese Behauptung ist aus verschiedenen Gründen eine Fehlinterpretation der derzeit gültigen GOZ. Das Musterschreiben für den Schriftverkehr des Patienten mit der Erstattungsstelle zeigt auf, warum die Nebeneinanderberechnung der beiden GOZ-Nummern zulässig ist.