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  • · Fachbeitrag · Schwellenwert

    Schwierigkeit und Zeitaufwand: So erfüllen Sie die Anforderungen an Begründungen

    von Dr. Dr. Klaus Oehler, IZWP Institut für zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung und Behandlungsqualität, Kriftel, www.izwp.de

    | Zur Abwehr von Beihilfeanträgen mit zahnmedizinischen Abrechnungspositionen, die den 2,3-fachen Gebührensatz überschreiten, behaupten Beihilfestellen gern, die Begründung des Zahnarztes sei fehlerhaft bzw. nicht ausreichend. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie als Zahnarzt Ihre Begründungstexte gleich so abfassen, dass auch Laien sie verstehen und dass sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie Ihre Begründungen rechtssicher formulieren, fasst PA zusammen. |

    Beihilfeanspruch: Zahnarzt ist „falscher“ Ansprechpartner

    Bei der Abwehr von Beihilfeanträgen wälzen viele Beihilfestellen die Auseinandersetzung mit dem Patienten auf den Zahnarzt ab: Der Patient konfrontiert den Zahnarzt mit dem ablehnenden Bescheid der Beihilfestelle. Der Zahnarzt selbst hat mit dem Beihilfeanspruch als Rechtssache gar nichts zu tun und darf letztlich auch keine Rechtsberatung durchführen. Er muss nur seine Begründungen für die Überschreitung des 2,3-fachen Steigerungssatzes näher erläutern, wenn der Patient dies wünscht.

     

    • Abwehr von Beihilfeanträgen: Argumentationsweise von Beihilfestellen
    • Für bestimmte Vorgänge werden Textbausteine erstellt, die dann beliebig zusammengeführt werden können. Der Beihilfeberechtigte erhält dann eine vorgefertigte Begründung. Darin wird behauptet, die Begründung des Zahnarztes sei fehlerhaft bzw. nicht ausreichend. Die Beihilfestelle will so erreichen, dass sie nur den 2,3-fachen Satz erstatten muss.
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    • Ablehnende Bescheide zitieren gern Gerichtsurteile, die bei näherer Überprüfung oft die angeführten Passagen nicht oder nicht in der zitierten Form stützen.
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    • Manche Beihilfestellen verlangen sogar eine Begründung für die Höhe des GOZ-Faktors, wenn der 2,3-fache Satz nicht überschritten wird.