· Fachbeitrag · Schwellenwert
Schwierigkeit und Zeitaufwand: So erfüllen Sie die Anforderungen an Begründungen
von Dr. Dr. Klaus Oehler, IZWP Institut für zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung und Behandlungsqualität, Kriftel, www.izwp.de
| Zur Abwehr von Beihilfeanträgen mit zahnmedizinischen Abrechnungspositionen, die den 2,3-fachen Gebührensatz überschreiten, behaupten Beihilfestellen gern, die Begründung des Zahnarztes sei fehlerhaft bzw. nicht ausreichend. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie als Zahnarzt Ihre Begründungstexte gleich so abfassen, dass auch Laien sie verstehen und dass sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie Ihre Begründungen rechtssicher formulieren, fasst PA zusammen. |
Beihilfeanspruch: Zahnarzt ist „falscher“ Ansprechpartner
Bei der Abwehr von Beihilfeanträgen wälzen viele Beihilfestellen die Auseinandersetzung mit dem Patienten auf den Zahnarzt ab: Der Patient konfrontiert den Zahnarzt mit dem ablehnenden Bescheid der Beihilfestelle. Der Zahnarzt selbst hat mit dem Beihilfeanspruch als Rechtssache gar nichts zu tun und darf letztlich auch keine Rechtsberatung durchführen. Er muss nur seine Begründungen für die Überschreitung des 2,3-fachen Steigerungssatzes näher erläutern, wenn der Patient dies wünscht.
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