· Fachbeitrag · Chirurgischer Eingriff
Langzeitprovisorien mit kürzerer Tragedauer analog berechnen?
| FRAGE: „Oft kommt es bei uns vor, dass ein Langzeitprovisorium nach einem chirurgischen Eingriff nur sechs bis acht Wochen getragen wird. Kann ich diese Langzeitprovisorien mit einer kürzeren Tragedauer analog berechnen?“ |
Antwort: In diesem Fall sehen wir ebenfalls keine Möglichkeit der Analogberechnung, denn der Verordnungsgeber hat die von Ihnen beschriebene Situation im Gebührenteil berücksichtigt. Hier heißt es in einer Abrechnungsbestimmung zu den Nrn. 7080 bis 7100: „Beträgt die Tragezeit des festsitzenden laborgefertigten Provisoriums unter drei Monaten, sind anstelle der Leistungen nach den Nrn. 7080 und 7090 die Leistungen nach den Nrn. 2260, 2270 oder 5120 und 5140 berechnungsfähig.“
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 15 | ID 35272730