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  • 26.01.2017 · Fachbeitrag · Implantologie

    Knochen an der Verschlussschraube nach dem Freilegen entfernen – was ist berechenbar?

    | Die Implantate dürfen erst freigelegt werden, wenn sie vollständig im Knochen eingeheilt sind (Osseointegration). In Einzelfällen zeigt sich, dass der Knochen über das Implantat und die Verschlussschraube gewuchert ist. Wie rechnet man das – teils aufwendige – Entfernen ab? |