· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Kariesbehandlung im Milchgebiss mit Silberdiaminfluorid ‒ wie abrechnen?
| FRAGE: „Wir möchten Patienten (Kinder) mit Silberdiaminfluorid behandeln, um Karies an Milchzähnen zu stoppen (s. u.). Wie kann man diese Behandlung abrechnen? Ist das Material gesondert berechnungsfähig?“ |
Antwort: Die Kariesinaktivierung durch Silberdiaminfluorid ist weder in der GOZ 2012 noch im BEMA als abrechnungsfähige Leistung enthalten. Dennoch ist ihr Nutzen mehrfach wissenschaftlich belegt (siehe weiterführenden Hinweis). Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die nicht in die GOZ 2012 aufgenommen wurden, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog abgerechnet werden. Bitte wählen Sie als Analogposition eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbare Leistung aus der GOZ (ggf. auch aus dem für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ).
Eine eindeutige Regelung zur Berechnung der Materialkosten besteht im Zusammenhang mit Analogleistungen nicht. Da die Materialkosten auf der Materialliste der GOZ jedoch nicht genannt werden, sollten Sie sie nicht gesondert berechnen, sondern in die Analogleistung mit einbeziehen.
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