· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Adhäsive Zahnrekonstruktion mit intrakanalärer Verankerung: PKV zahlt nicht ‒ was tun?
| FRAGE: „Wir haben bei einem Privatpatienten am Zahn 16 eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Im Anschluss haben wir den Zahn mit einem Glasfaserstift versorgt und aufgebaut. Da der Zahn keine Krone bekommt, habe ich die Versorgung analog berechnet (‚adhäsive Zahnrekonstruktion mit intrakanalärer Verankerung‘). Die private Krankenversicherung (PKV) des Patienten möchte diese Leistung ‚... im Zusammenhang mit der durchgeführten Behandlung nicht anerkennen ...‘. Welches Vorgehen ist in diesem Fall sinnvoller ‒ eine ordentliche Begründung der PKV verlangen oder die analoge Berechnung nochmals begründen?“ |
Antwort: Begründen Sie Ihrerseits die Analogberechnung mit folgenden Quellen:
- Nach der Analogliste der BZÄK ist das „Einbringen einer intrakanalären Stiftverankerung ohne Neuanfertigung oder Abnahme der Krone“ analog zu berechnen.
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