· Leserforum
Berechnung des Langzeitprovisoriums (LZP)
| FRAGE: „Wir haben ein LZP mit einer geplanten Mindesttragedauer von 3 Monaten hergestellt und die endgültige Versorgung ergab sich schon nach zwei Monaten. Wie berechne ich das LZP?“ |
Antwort: Eine Berechnung nach den Nrn. 7080 und 7090 GOZ ist nur ab einer Tragedauer von drei Monaten möglich. Die Berechnung dieser Gebührennummern kann auch bei einer kürzeren als einer dreimonatigen Tragezeit erfolgen, wenn nach Planung und Eingliederung Gründe vorliegen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat (z.B. bei Befundänderung, auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten). Ist allerdings bereits im Vorfeld abzusehen, dass das LZP unter 3 Monaten getragen wird, wäre eine Analogberechnung angezeigt.
Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48585148